Die verkehrsmedizinische Sprechstunde
Die Gemeinschaftspraxis besitzt die Zusatzqualifikation „Verkehrsmedizin”.
Somit können verkehrsmedizinische Gutachten im Auftrag der zuständigen Behörden (meistens Fragen zur Führerscheintauglichkeit bei bestimmten Vorerkrankungen) erstellt werden (keine Kassenleistung, nur bei „praxisfremden” Patienten möglich).